Wir bemühen uns, unser Internet-Angebot barrierefrei zu gestalten. Dabei folgen wir den Vorgaben des Gesetzgebers. Maßgeblich für unsere Behörde ist die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Barrierefrei bedeutet, dass ein Internet-Angebot auch für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen lesbar und bedienbar ist. Dies gilt sowohl unter technischen Aspekten (Browser, Betriebssystem) als auch bezogen auf die inhaltlichen Gesichtspunkte (Verständlichkeit, Benutzerfreundlichkeit).
Unser Angebot berücksichtigt: