Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums (EU-/EWR-Bürger) mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR können unter bestimmten Voraussetzungen Elterngeld erhalten, wenn sie oder ihr Ehepartner in einem inländischen Arbeitsverhältnis stehen.